Aktuelle Informationen
Achtung: Die Pläne für den mündlichen Teil der Englischprüfungen finden sich im Bereich Vertretungsplan.
Information zur Antragstellung der Fahrausweise für das kommende Schuljahr 2023/2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit informieren wir Sie, dass der Kreistag unseres Landkreises am 05.04.2023 eine Änderung der Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten des Landkreises Nordsachsen (Schülerbeförderungssatzung) beschlossen hat. Die Satzungsänderung beinhaltet, dass SchülerInnen ab der Klassenstufe 5 mit Beginn des Schuljahres 2023/2024 nicht mehr die SchülerRegionalKarte, sondern das Bildungsticket Sachsen (BT) nutzen können.
Wichtig ist, dass dieser Fahrausweis nicht mehr beim Landkreis Nordsachsen beantragt wird, sondern direkt bei der Nordsachsen Mobil GmbH im Abonnement bezogen werden muss.
Über folgenden Link gelangen Sie zum ABO-Antrag:
https://www.nordsachsen-mobil.de/fileadmin/nordsachsen-mobil/user_uploads/Abo-Formulare/formular_bestellung_bildungsticket.pdf
Weitere Informationen über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten des Landkreises Nordsachsen für das kommende Schuljahr 2023/2024 sind ab 08.05.2023 auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.landkreis-nordsachsen.de eingestellt.
Für die Anmeldung ukrainischer Kinder und Jugendlicher an sächsischen Schulen wurde seitens des Landesamtes für Schule und Bildung ein Onlineanmeldeportal eingerichtet.
Dieses Portal ist unter folgendem Link zu erreichen:
https://www.schulportal.sachsen.de/ukraine
Willkommen auf der Homepage der Lessing-Oberschule Schkeuditz. Sie erhalten hier alle wichtigen Informationen rund um den Schulalltag, Termine, Zeiten, Vertretungspläne und tagesaktuelle News zu Projekten.
Schulleiter:
Herr Hünecke
stellv. Schulleiterin:
Frau Brand
Tel: 034204 / 63525
Fax: 034204 / 63529
Mail: sekretariat@lessing-oberschule-schkeuditz.de
Transparenzhinweis:
Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.